Die Beitrags- und Gebührenstruktur im Cheerleading und Cheerdance Verband Deutschland ist in der Finanzordnung geregelt. Hier sind sowohl die Mitgliedsbeiträge für direkte Mitglieder im Bundesverband sowie die Sockelmitgliederbeiträge in den Landesverbänden definiert. Die Mitgliederbeiträge und Sockelmitgliedsbeiträge sind gestaffelt nach der Anzahl der Einzelmitglieder der Vereine und Abteilungen.

Die Beiträge sind wie folgt definiert, wobei x die Vereinsstärke (Anzahl der aktiven Mitglieder) ist:

Vereinsstärke   Mitgliedsbeitrag
1 – 50 Personen   8 € p. P. pro Jahr/ Minimum: 80 €
51 – 100 Personen   400 € + (x – 50) * 6.00 € pro Jahr
101 – 150 Personen   700 € + (x – 100) * 4.00 € pro Jahr
ab 151 Personen   900 € + (x – 150) * 1.00 € pro Jahr

 

Zusätzlich wurde auf dem Bundesverbandstag 2014 ein Pauschalbetrag in Höhe von 1€ pro aktivem Mitglied für das Deutsche Nationalteam beschlossen. Der CCVS beschloss mit den Mitgliedern auf dem Landesverbandstag im Jahr darauf die Umlage auf die Mitgliedsvereine.